Oldtimerausfahrten nach Maß ...

Wir bieten Ihnen liebevoll restaurierte Oldtimer für individuelle Fahrten in Dresden und Umgebung an. Runden Sie Ihr Fest ab mit einer nostalgischen Limousine der SACHSEN OLDTIMER ...
Außerdem halten wir für Sie Dresden`s schönste Oldtimerbussflotte für Stadtrundfahrten und Landpartien bereit. Entdecken Sie den Charme unserer Oldies unter
 
 
 
 -- IDEAL FÜR DRESDEN GÄSTE --
WIR HOLEN SIE DIREKT VON IHREM HOTEL AB!
 
Allen Individualisten, die den Charme eines Oldtimers schätzen, bieten wir besondere Stadtrundfahrten, Rundfahrten oder Transferfahrten in unserer Mercedes S-Klasse an!
Gern halten wir für Sie auch einen kleinen Getränkekorb bereit, so dass Sie bei einem Gläschen Sekt oder einem Erfrischungsgetränk Ihre Aussicht genießen können.
Bitte rufen Sie an unter 0160 5563913 oder schreiben eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mit Ihrem Fahrtwunsch. Unser Fahrer holt Sie direkt ab und zeigt Ihnen die schönsten Ansichten in und um Dresden oder/und bringt Sie direkt an Ihren Wunschort.
 
280 1

Hochzeiten nach Maß ...

Wir sind die Hochzeitsexperten - lassen Sie sich anstecken von unserer Begeisterung am Ausrichten von Festen, profitieren Sie von unseren Erfahrungen und genießen Sie entpannt Ihre Hochzeit mit uns ...

Relaxt heiraten - DIE WEDDINGPLANER DRESDEN

 

Alles für Ihre Hochzeit im HOCHZEITS-KAUFHAUS

 

 

Übernachten in Dresden

Wir vermieten Ferienwohnungen und Apartments am grünen Stadtrand im Dresdner Süden! Schauen Sie doch einfach mal herein:

FEWO

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle geschlossenen Beförderungsverträge gelten ausschließlich unsere (nachfolgend Beförderungsgeber genannt) Beförderungs- und Zahlungsbedingungen der Automobile Landpartien GmbH. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers (nachfolgend Beförderungsnehmer genannt) bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle in unseren Angeboten und Verträgen genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind somit Endpreise. Diese Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Erscheinen dieses Angebotes werden alle früheren Preise ungültig. Alle Preise können sich ohne Ankündigung ändern. Alle Angebote begrenzen sich auf das angegebene Gültigkeitsdatum. Alle Verträge über zu vermietende Oldtimer und Oldtimerbusse enthalten immer einen Fahrer. Der Mindestzeitraum für eine Fahrzeuganmietung beträgt zwei Stunden. Verträge kommen nur zustande, wenn diese vom Beförderungsnehmer schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsstornierung

Tritt der Beförderungsnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarte Fahrt nicht in Anspruch, so ist die Firma Automobile Landpartien GmbH berechtigt, eine angemessen Stornierungsgebühr zu verlangen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.

Erfolgt die Stornierung gleich nach der Auftragserteilung aber noch vor der Vertragsunterzeichnung oder generell nach der Auftragserteilung in einem Zeitraum von mehr als 30 Tagen vor der Fahrt, ist die Firma Automobile Landpartien GmbH berechtigt, vom Beförderungsnehmer eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 € zu verlangen.

Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen bis > 48 Stunden vor Leistungsantritt fallen 25 % des vereinbarten Preises an. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Beförderungsnehmer 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind vom Beförderungsnehmer dann 75 % der Vertragssumme zu zahlen.

Wird die Automobile Landpartien GmbH ohne Stornierung nicht in Auftrag genommen, hat der Beförderungsnehmer den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

3. Haftung bei Schäden

Der Beförderungsnehmer haftet für alle Schäden am Fahrzeug, auch an anderen beteiligten Fahrzeugen, die durch ihn selbst oder Dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Dazu gehören u. a. das nicht genehmigte Anbringen von nicht ausreichend gesicherter Dekoration. Der Fahrer hat das Recht, Kundenwünsche abzulehnen, sofern diese die Verkehrssicherheit des Beförderungsnehmers, des Fahrers, der weiteren Fahrgäste, des Fahrzeugs oder Dritter gefährdet.

Zudem haftet der Beförderungsnehmer für Schäden an sich selbst und Dritten, die durch die unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges wie Aufstehen während der Fahrt, unsachgemäße Nutzung der Sitzmöglichleiten o. ä. entstehen. Der Beförderungsgeber stellt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zur Verfügung, etwaige Beschädigungen, die nach der Fahrt festgestellt werden, wie beschädigte Sitzbezüge, zerkratztes Fensterglas, Verschmutzungen des Innenraumes, gehen zu Lasten des Beförderungnehmers und werden diesem in Rechnung gestellt. Bei Verschmutzungen und/oder Verunreinigungen des Busses ist der Beförderungsgeber berechtigt, ein Reinigungs- und/oder Desinfektionsentgelt in Höhe von pauschal 130 € verlangen.

Das Rauchen sowie Essen und Trinken sind im Fahrzeug nicht gestattet. Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten. Sofern dies nicht der Fall ist, ist der Fahrer berechtigt, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen.

4. Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig elektronisch speichern und verarbeiten.

5. Nebenleistungen

Werden Nebenleistungen vereinbart, z. B. die Abholung von Blumenschmuck, Verzierungen, Dekorationen o. ä. über einen Drittanbieter, wird hierfür keine Gewährleistung über deren Richtigkeit und Qualität übernommen. Wurde der Blumenschmuck oder jegliche Dekoration bei uns bestellt und von uns geliefert, kann der Beförderungsnehmer uns beauftragen die Dekoration gegen Gebühr zu entsorgen. Ist der Blumenschmuck oder Dekoration vom Beförderungsnehmer voll bezahlt, kann er nach der Beförderung sofort die Herausgabe fordern.

6. Vertragserfüllung und Gewährleistung

Sollte der Beförderungsgeber durch technischen Mangel, Witterungsumstände (z. B. Glatteis, Streusalz, Sturm o. ä.), höhere Gewalt den Beförderungstermin nicht einhalten können, so hat der Beförderungsnehmer wegen Einmaligkeit des Fahrzugs keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Entschädigung. In dem Fall des nicht zustande gekommenen Beförderungsvertrages erhält der Beförderungsnehmer seine geleistete Anzahlung/Bezahlung zurück. Offensichtliche Mängel sind sofort, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen nach Ausführung des Beförderungsvertrages schriftlich anzuzeigen.
Darüber hinaus werden keine Schadensersatzansprüche anerkannt. Durch Verzögerungen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Beförderungsnehmers, es sein denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Beförderungsgebers.

7. Versicherungen

Es sind alle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend geforderten Versicherungen abgeschlossen worden, die für Schäden eintreten, die vom Fahrer oder einem Beauftragten verursacht wurden. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Für Schäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, sind wir nicht haftbar zu machen. Hierzu sind alle Schadensersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Von uns verursachte Sachschäden sind auf 1000,-- € begrenzt.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Blumenschmuck, Dekorationsmaterial, Verzierungen u.ä. vor, sofern diese von uns bestellt und bezahlt wurden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Warenverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich.

9. Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Dresden.

10. Preisänderungen:

Preisänderungen durch drastisch schwankende Kraftstoffpreise können kurzfristig umgelegt werden.