Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle geschlossenen Beförderungsverträge gelten ausschließlich unsere (nachfolgend Beförderungsgeber genannt) Beförderungs- und Zahlungsbedingungen der Automobile Landpartien GmbH. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers (nachfolgend Beförderungsnehmer genannt) bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle in unseren Angeboten und Verträgen genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind somit Endpreise. Diese Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Erscheinen dieses Angebotes werden alle früheren Preise ungültig. Alle Preise können sich ohne Ankündigung ändern. Alle Angebote begrenzen sich auf das angegebene Gültigkeitsdatum. Alle Verträge über zu vermietende Oldtimer und Oldtimerbusse enthalten immer einen Fahrer. Der Mindestzeitraum für eine Fahrzeuganmietung beträgt zwei Stunden. Verträge kommen nur zustande, wenn diese vom Beförderungsnehmer schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsstornierung
Tritt der Beförderungsnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarte Fahrt nicht in Anspruch, so ist die Firma Automobile Landpartien GmbH berechtigt, eine angemessen Stornierungsgebühr zu verlangen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.
Erfolgt die Stornierung gleich nach der Auftragserteilung aber noch vor der Vertragsunterzeichnung oder generell nach der Auftragserteilung in einem Zeitraum von mehr als 30 Tagen vor der Fahrt, ist die Firma Automobile Landpartien GmbH berechtigt, vom Beförderungsnehmer eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 € zu verlangen.
Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen bis > 48 Stunden vor Leistungsantritt fallen 25 % des vereinbarten Preises an. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Beförderungsnehmer 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind vom Beförderungsnehmer dann 75 % der Vertragssumme zu zahlen.
Wird die Automobile Landpartien GmbH ohne Stornierung nicht in Auftrag genommen, hat der Beförderungsnehmer den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
3. Haftung bei Schäden
Der Beförderungsnehmer haftet für alle Schäden am Fahrzeug, auch an anderen beteiligten Fahrzeugen, die durch ihn selbst oder Dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Dazu gehören u. a. das nicht genehmigte Anbringen von nicht ausreichend gesicherter Dekoration. Der Fahrer hat das Recht, Kundenwünsche abzulehnen, sofern diese die Verkehrssicherheit des Beförderungsnehmers, des Fahrers, der weiteren Fahrgäste, des Fahrzeugs oder Dritter gefährdet.
Zudem haftet der Beförderungsnehmer für Schäden an sich selbst und Dritten, die durch die unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges wie Aufstehen während der Fahrt, unsachgemäße Nutzung der Sitzmöglichleiten o. ä. entstehen. Der Beförderungsgeber stellt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zur Verfügung, etwaige Beschädigungen, die nach der Fahrt festgestellt werden, wie beschädigte Sitzbezüge, zerkratztes Fensterglas, Verschmutzungen des Innenraumes, gehen zu Lasten des Beförderungnehmers und werden diesem in Rechnung gestellt. Bei Verschmutzungen und/oder Verunreinigungen des Busses ist der Beförderungsgeber berechtigt, ein Reinigungs- und/oder Desinfektionsentgelt in Höhe von pauschal 130 € verlangen.
Das Rauchen sowie Essen und Trinken sind im Fahrzeug nicht gestattet. Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten. Sofern dies nicht der Fall ist, ist der Fahrer berechtigt, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen.
4. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig elektronisch speichern und verarbeiten.
5. Nebenleistungen
Werden Nebenleistungen vereinbart, z. B. die Abholung von Blumenschmuck, Verzierungen, Dekorationen o. ä. über einen Drittanbieter, wird hierfür keine Gewährleistung über deren Richtigkeit und Qualität übernommen. Wurde der Blumenschmuck oder jegliche Dekoration bei uns bestellt und von uns geliefert, kann der Beförderungsnehmer uns beauftragen die Dekoration gegen Gebühr zu entsorgen. Ist der Blumenschmuck oder Dekoration vom Beförderungsnehmer voll bezahlt, kann er nach der Beförderung sofort die Herausgabe fordern.
6. Vertragserfüllung und Gewährleistung
Sollte der Beförderungsgeber durch technischen Mangel, Witterungsumstände (z. B. Glatteis, Streusalz, Sturm o. ä.), höhere Gewalt den Beförderungstermin nicht einhalten können, so hat der Beförderungsnehmer wegen Einmaligkeit des Fahrzugs keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Entschädigung. In dem Fall des nicht zustande gekommenen Beförderungsvertrages erhält der Beförderungsnehmer seine geleistete Anzahlung/Bezahlung zurück. Offensichtliche Mängel sind sofort, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen nach Ausführung des Beförderungsvertrages schriftlich anzuzeigen.
Darüber hinaus werden keine Schadensersatzansprüche anerkannt. Durch Verzögerungen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Beförderungsnehmers, es sein denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Beförderungsgebers.
7. Versicherungen
Es sind alle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend geforderten Versicherungen abgeschlossen worden, die für Schäden eintreten, die vom Fahrer oder einem Beauftragten verursacht wurden. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Für Schäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, sind wir nicht haftbar zu machen. Hierzu sind alle Schadensersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Von uns verursachte Sachschäden sind auf 1000,-- € begrenzt.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Blumenschmuck, Dekorationsmaterial, Verzierungen u.ä. vor, sofern diese von uns bestellt und bezahlt wurden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Warenverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich.
9. Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Dresden.
10. Preisänderungen:
Preisänderungen durch drastisch schwankende Kraftstoffpreise können kurzfristig umgelegt werden.