Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen mit Chauffeur

1. Abschluss des Beförderungsvertrages / Mietvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber, auch ohne Unterschrift und Anzahlung, den Abschluss eines Beförderungsvertrages/Mietvertrages unter Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der folgenden Bedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die Firma Automobile Landpartien GmbH zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Automobile Landpartien GmbH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von drei Werktagen die Annahme erklärt. Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

2. Vergütung

Die Chauffeuranmietung sowie die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet am Firmensitz der Automobile Landpartien GmbH. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr.

Berechnet wird der Einsatz des Fahrzeuges vom Abholort bis zum Zielort. Für die An- und Abfahrt des Fahrzeuges erheben wir eine Pauschale, so dass eine reale Einsatzzeit die Abrechnungsgrundlage bildet. Diese berücksichtigt die in Anspruch genommene Fahrzeit im Takt von 30 Minuten.

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Bruttopreise. Vor Antritt der Fahrt ist die Rechnungssumme vollständig zu entrichten. 

4. Leistungen

Die Leistungen bestehen aus der Beförderung von Personen in unseren Mietwagen Mercedes Ponon 180 C und Mercedes 280 SE, zu den bei Vertragsabschluss ausgemachten Zielen und Zeiten. Die Automobile Landpartien GmbH bietet insbesondere  Hochzeitsfahrten, Transferfahrten, Limousinenservice mit Chauffeur, Fahrten zu Kurorten, Abholservice, Geschäftsreisen, Reisen nach Kundenwunsch und Fahrten zu Kulturevents an.

Die Automobile Landpartien GmbH versichert den verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge und deren regelmäßige Wartung. Zudem bemüht sich die Automobile Landpartien GmbH stets um eine zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers durchgeführte Fahrt. Eine spontane Auftragsverlängerung ist nur nach Absprache möglich. Bei Flughafentransfers sind die Fahrgäste bzw. deren Agenturen verpflichtet jede Flugzeitenänderung umgehend schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

5. Transferfahrten

Bei gebuchten Transferfahrten wählt der Chauffeur die Fahrtstrecke. Er wählt den kürzesten bzw. schnellsten Weg zum Bestimmungsort. Bestimmte Strecken oder Zwischenstopps sind nur nach Absprache mit dem Chauffeur möglich. Die Preise für die Transferfahrten beinhalten keine Wartezeiten. Der Auftraggeber bestimmt bei der Buchung eine Abfahrtszeit. Muss der Chauffeur länger als 20 Minuten auf den Fahrgast warten, bzw. verzögert sich die Abfahrtszeit durch den Fahrgast um mehr als 20 Minuten, wird der Mietpreis auf der Grundlage der geltenden Stundenpreise errechnet.

6. Storno

Tritt der Kunde vom Limousinenvertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Mietwagenfahrt nicht in Anspruch, kann die Automobile Landpartien GmbH eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 € verlangen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.

Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen bis > 48 Stunden vor Leistungsbeginn fallen 25% des vereinbarten Preises an. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind vom Kunden 75% des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird die Automobile Landpartien GmbH ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

7. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Mängeln an den Fahrzeugen. Ebenfalls durch Umstände, die eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Fahrers oder der Fahrzeuge darstellen bspw. Witterungseinflüsse wie Eisglätte, Nebel oder Hagel oder durch andere Umstände  wie bspw. Demonstrationen.

Bei Rücktritt durch den Auftragnehmer sind geleistete Vorauszahlungen dem Auftraggeber unverzüglich zurück zu zahlen. Bei Rücktritt während des Auftrages werden nur anteilige Kosten fällig bzw. berechnet. Die Automobile Landpartien GmbH haftet für keine Schäden, die aus einem Rücktritt vom Auftrag entstehen.

8. Höhere Gewalt

Sollte der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber wegen Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Auftragnehmer versucht dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

9. Beförderung

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen der Automobile Landpartien GmbH oder des Chauffeurs zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Automobile Landpartien GmbH oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Automobile Landpartien GmbH den vollen Fahrpreis.

10. Gesetzliche und vertragliche Haftungsbeschränkungen


Die Haftung ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung der Automobile Landpartien GmbH ist auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden oder des Mietwagenutzers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für die Schäden, die der Kunde oder der Mietwagennutzer am eingesetzten Fahrzeug verursacht, so haftet er gesamtschuldnerisch. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber der Automobile Landartien GmbH geltend zu machen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-und Beförderungsbedingungen bzw. Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Dresden vereinbart.